Kampf dem Abmahnwesen

In diesem Video (CCC-Congress 33c3) wird erläutert warum es trotz Abschaffung der Störerhaftung in diesem Jahr, keine Gute Idee ist, sein eigenes W-Lan unüberlegt zu teilen.

Der Anschlussinhaber ist nach wie vor für die übermittelten Inhalte verantwortlich. Sobald jemand beispielsweise urheberrechtlich geschützte Daten über den Anschluss verbreitet, werden vom Inhaber die Abmahnkosten und Schadensersatz verlangt. Die Abmahnungen werden dabei durch spezialisierte Anwaltskanzeleien erstellt, die automatisiert und massenweise Abmahnschreiben verschicken. Durch die Abschaffung der Störerhaftung ist es also nicht möglich, risikofrei sein eigenes WLAN-Netz anzubieten. Auch ein Gäste-WLAN des eigenen DSL-Routers (Fritzbox) schützt nicht vor Abmahnungen.

Ein Ausweg ist das Umleiten des gesamten Datenverkehr über den Freifunk, was von vielen Freifunk Community’s in Deutschland praktiziert wird.

Freifunk-Lippe übernimmt hier den Schutz für euch, damit es nicht zu Abmahnungen kommt!