Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zu erleichtern, macht sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark. In der Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat einer Gesetzesinitiative aus NRW zugestimmt.
In Freifunk-Initiativen bauen Ehrenamtliche kostenlose Kommunikationsnetzwerke auf. Durch von den Initiativen bereitgestellte Leitungen oder indem Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung stellen, entstehen auch Zugänge ins Internet. Diese Netze können von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Beim gemeinsamen Aufbau der Netze können sie zudem von den technikbegeisterten Freifunkern viel über IT-Infrastrukturen lernen.
Bislang riskieren Freifunk-Vereine, von den Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt zu werden, wenn sie Kommunikationsnetze betreiben. Die Vereine dürfen dann keine Spendenquittungen ausstellen und sind damit für Spender weniger attraktiv. Dies soll mit der Gesetzesinitiative aus NRW geändert werden: Der Betrieb von Freifunk-Netzen würde damit zu einem Katalogzweck in der Abgabenordnung.
Der Gesetzesantrag „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“ (Drucksache 107/17) kann als PDF heruntergeladen werden. Das Gesetz wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Danach ist der Bundestag gefordert.
Zitat des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes NRW, Franz-Josef Lersch-Mense:
Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative im Länderkreis auf so breite Zustimmung gestoßen ist. Das ist ein wichtiges Signal für die unterstützenswerte Arbeit der Freifunker. Und es zeigt, dass Politik und Verwaltung immer stärker bereit sind, auf die Themen der Digitalisierung einzugehen – auch das ist ein gutes Zeichen.
Quelle: Pressestelle des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei
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