Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

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    Vorratsdatenspeicherung und Freifunk

    Zum 1. Juli 2017 müssen “Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste” in Deutschland die wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Dies bedeutet, dass Kommunikationsdaten („wer hat wann mit wem kommuniziert“) aller Teilnehmer ihres Netzes gespeichert werden müssen. Hierfür gelten besondere Bedingungen, wie zum Beispiel eine räumlich getrennte, sichere Speicherung der anfallenden Daten. Dies ist für die ehrenamtliche Initiative Freifunk organisatorisch, personell…