keine VDS - Vorratsdatenspeicherung tötet Freifunk

Vorratsdatenspeicherung und Freifunk

Zum 1. Juli 2017 müssen “Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste” in Deutschland die wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Dies bedeutet, dass Kommunikationsdaten („wer hat wann mit wem kommuniziert“) aller Teilnehmer ihres Netzes gespeichert werden müssen. Hierfür gelten besondere Bedingungen, wie zum Beispiel eine räumlich getrennte, sichere Speicherung der anfallenden Daten. Dies ist für die ehrenamtliche Initiative Freifunk organisatorisch, personell und finanziell nicht leistbar. Gleichzeitig widerspricht die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten unserem Selbstverständnis. Wir halten die Vorratsdatenspeicherung, wie das Bundesverfassungsgericht auch schon am 2. März 2010 zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung von 2008 festgestellt hat, für grundgesetzwidrig.

Wegen der Vorratsdatenspeicherung ist unklar, ob und wie der Internetzugang über Freifunk Lippe ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann. Denkbar ist, dass der Zugang deutlich langsamer wird und dass wir das Freifunk-Netz technisch umbauen müssen, um andere Formen des Internetzuganges zu realisieren. Auch eine zeitweise oder dauerhafte Abschaltung der bestehenden Internet-Übergänge ist vorstellbar.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2016 die Gesetze von EU-Mitgliedstaaten zur anlasslosen und massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten für rechtswidrig erklärt. Jedoch wird dieses Urteil seine Wirkung erst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verschiedenen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung zeigen. Wann das Bundesverfassungsgericht das Verfahren eröffnen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Doch leider noch nicht genug. Neben den Verfassungsbeschwerden läuft derzeit noch eine Anfrage von Freifunk bei der Bundesnetzagentur, ob die Vorratsdatenspeicherung für unser Netz überhaupt umgesetzt werden muss. Eine Antwort, in Form eines Verwaltungsaktes, steht auch hier noch aus.

Natürlich wollen wir unser Netz am Liebsten auch weiterhin so betreiben wie zuvor. Auch wir sind daran interessiert, dass es weiterhin einen schnellen, zuverlässigen Internetzugang über unser Netz gibt. Wir arbeiten hart daran, alle möglichen Lösungen zu evaluieren und für die Zeit nach dem 1. Juli zu planen. Konkrete Lösungen und Schritte sind zum jetzigen Zeitpunkt leider noch unklar.

Hinzu kommt das es für dieses Gesetz zum 1. Juli noch nicht einmal einen einsehbaren Entwurf gibt und in so kurzer Zeit kaum umsetzbar ist.
Die Bundesnetzagentur wird die finalen Richtlinie voraussichtlich bis Mitte Juni veröffentlichen.

Die rechtlichen Unsicherheiten sind nicht alles: Damit die Provider wissen, wie sie die Verkehrsdaten ab Juli speichern und übermitteln müssen, brauchen sie klare Richtlinien. Doch die sind noch nicht in ihrer finalen Version offiziell bekanntgegeben.

 

Was soll das ganze?

Es deutet vieles darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung wie in den vergangen Jahren erneut gerichtlich gekippt wird weil sie einfach Verfassungswidrig ist.

Irrsinnig ist auch das die Regierung den WLAN Ausbau in Deutschland vorantreiben will, um ihn auf der anderen Seite sterben zu lassen…?

Allerdings wird erst 2018 mit einem Urteil des EuGH zu rechnen sein. Bis dahin verschlingt es ca. 600 Millionen Euro, Manpower und wir sind im schlimmsten Fall für ein Jahr raus.

Wem haben wir das ganze zu verdanken?

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Wir hoffen auf euer Verständnis. Gerne halten wir euch kontinuierlich auf dem Laufenden. Sprecht uns bei offenen Fragen und weitergehendem Klärungsbedarf gerne an.

Unter https://digitalcourage.de/weg-mit-vds könnt ihr die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützen.

Auch in diesem Beitrag (15.05.2017) von netzpolitik.org wird klar wie es um diese VDS steht.

„Irrsinniger Aufwand für etwas, das nichts bringt.“

Terrorabwehr Vorratsdatenspeicherung:

Es gibt 82 Millionen Terroristen in Deutschland….

Dieser Beitrag wurde zum Teil vom Freifunk Hamburg übernommen, weil wir ihn super formuliert finden.
Vielen Dank für die Zurverfügungstellung und Einwilligung an die Freifunker in der Hansestadt.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert